In der so genannten Qualifikationsphase gelten gemäß der neuen Oberstufenverordnung die folgenden Regelungen: 

 

I. Kernfächer

Die Oberstufenverordnung sieht drei so genannte Kernfächer vor, die für alle Schüler/-innen verpflichtend zu belegen sind: Deutsch, Geschichte und Mathematik.

 

II. Profilfächer

Zusätzlich sind mindestens drei so genannte Profilfächer zu belegen: eine Fremdsprache, eine Naturwissenschaft und eine weitere Fremdsprache oder Naturwissenschaft. Für Schülerinnen und Schüler des Musik-Zweiges gilt,  dass sie statt einer zweiten Fremdsprache oder Naturwissenschaft  das Fach Musik belegen.

 

III. Fächer auf erhöhtem Anforderungsniveau (5-stündig)

Aus diesen Kern- und Profilfächern sind drei Fächer zu wählen, die auf erhöhtem Anforderungsniveau belegt werden. Der Unterricht wird in diesen Fächern fünfstündig erteilt.

Schülerinnen und Schüler des Musik-Zweiges wählen jedenfalls Musik, Schülerinnen und Schüler des naturwissenschaftlichen Zweiges mind. eine Naturwissenschaft und Schülerinnen und Schüler des Sprachen-Zweiges mind. eine Fremdsprache als Fach auf erhöhtem Anforderungsniveau. Es können zwei Naturwissenschaften bzw. zwei Fremdsprachen auf erhöhtem Anforderungsniveau gewählt werden. 

 

IV. Fächer auf grundlegendem Anforderungsniveau (3-stündig)

Die weiteren Kern- und Profilfächer werden auf grundlegendem Anforderungsniveau unterrichtet und dreistündig erteilt. Geschichte wird ausschließlich auf grundlegendem Anforderungsniveau erteilt.

 

V. Wahlpflichtfächer (2-stündig)

Zudem habt Ihr zu entscheiden zwischen den folgenden Wahlpflichtfächern:

• Kunst oder Musik

• Sozialkunde oder Geographie

• Religion oder Ethik

Für Schülerinnen und Schüler des Musikzweiges gilt, dass sie Musik nicht als Wahlpflichtfach zu wählen brauchen, da sie verpflichtet sind, Musik bereits als Fach auf erhöhtem Anforderungsniveau zu belegen.

Grundsätzlich ist es möglich, ein bereits in der Einführungsphase (d.h. der Jahrgangsstufe 10) angewähltes Wahlpflichtfach zu wechseln. Als Prüfungsfach im Abitur kommt jedoch nur ein Fach in Frage, das drei Schuljahre durchgehend - also bereits in der Einführungsphase - belegt worden ist.

Zusätzlich ist das Fach Sport Pflicht. (Sollte eine generelle Sportbefreiung für die gesamte Qualifikationsphase vorliegen, ist ein Ersatzkurs zu bestimmen.) 

Der Unterricht in den Wahlpflichtfächern und in Sport wird 2-stündig erteilt.

 

VI. Belegverpflichtung

Für alle Schüler/-innen gilt, dass sie jedenfalls verpflichtet sind, mindestens 34 Wochenstunden und mindestens 11 Kurse zu belegen (d.h. beide Bedingungen sind zu erfüllen). Da es nur 10 verpflichtend zu belegende Fächer gibt (Deutsch, Geschichte, Mathematik, eine Fremdsprache, eine Naturwissenschaft und eine weitere Fremdsprache oder Naturwissenschaft, Sozialkunde oder Geographie, Religion oder Ethik, Kunst oder Musik, Sport) ist es erforderlich, mindestens ein weiteres beliebiges Fach anzuwählen. Für Schülerinnen und Schüler des Musikzweiges gilt, dass sie noch zwei weitere Fächer anzuwählen haben, da sie Musik nicht  als Wahlpflichtfach zu wählen brauchen (siehe oben).