Wahl der Prüfungsfächer

Die Abiturprüfungen werden in vier schriftlichen und einem mündlichen Prüfungsfach abgelegt. 

 

Die Wahl der Kern- bzw. Profilfächer auf erhöhtem Anforderungsniveau

 

„Aus den Kern- und Profilfächern sind vor Beginn des dritten Kurshalbjahres die zwei Fächer zu benennen, in denen die Schülerin oder der Schüler die schriftlichen Abiturprüfungen auf erhöhtem Anforderungsniveau ablegt. Darunter muss mindestens eines der Fächer Deutsch, Mathematik, Fremdsprache oder Naturwissenschaft sein. Dabei dürfen höchstens eine Fremdsprache und höchstens eine Naturwissenschaft gewählt werden.“ (OSV, § 16 Abs. 2) 

 

Die auf diese Weise bestimmten Fächer sind das erste und zweite Prüfungsfach (P 1, P 2). Sie werden schriftlich auf Leistungskursniveau geprüft. (OSV, § 20 Abs. 1)

 

Ihr könnt entscheiden, die Kurshalbjahresergebnisse der beiden von Euch gewählten Fächer auf erhöhtem Anforderungsniveau doppelt gewichtet einzubringen. Die Entscheidung ist in der Regel bei der Meldung zur Abiturprüfung zu treffen. In den Fällen, in denen nur mit der doppelten Gewichtung die Einbringungsverpflichtungen erfüllt werden können, muss die Entscheidung bereits vorher verbindlich getroffen werden. Daraus folgt, dass ihr gegebenenfalls noch einmal 8 Kurshalbjahresergebnisse zusätzlich einbringen könnt.

 

Die Wahl der weiteren Prüfungsfächer

 

„Die weiteren Prüfungsfächer werden durch die Schülerinnen und Schüler bei Anmeldung zum Abitur benannt und werden auf grundlegendem Niveau geprüft. Zulässig sind dabei nur Fächer, die in der gymnasialen Oberstufe seit Beginn der Einführungsphase durchgängig belegt wurden. Das dritte und vierte Prüfungsfach wird schriftlich, das fünfte Prüfungsfach wird mündlich geprüft.“ (OSV, § 20 Abs. 1)

 

Für die Wahl der Prüfungsfächer gilt:

 

Die 5 Prüfungsfächer müssen drei sogenannte Aufgabenfelder abdecken.

 

a) das sprachlich-literarisch-künstlerische Aufgabenfeld

Zu diesem Aufgabenfeld gehören Deutsch und die Fremdsprachen sowie Musik und Kunst.

 

b) das gesellschaftswissenschaftliche Aufgabenfeld

Zu diesem Aufgabenfeld gehören: Geschichte, Geographie, Sozialkunde, Religionsunterricht, Ethikunterricht.

 

c) das mathematisch-naturwissenschaftlich-technische Aufgabenfeld

Zu diesem Aufgabenfeld gehören Mathematik und die Naturwissenschaften Biologie, Chemie, Physik (sowie Astronomie und Informatik).

 

Aus den Kern- und Profilfächern sind vier Fächer als schriftliche Prüfungsfächer zu wählen. Dabei dürfen jeweils höchstens eine Fremdsprache und höchstens eine Naturwissenschaft gewählt werden.

 

Unter den Prüfungsfächern müssen zwei der drei Fächer Deutsch, Mathematik oder Fremdsprache sein.

 

Als mündliche Prüfungsfächer können nur Fächer gewählt werden, die einem Aufgabenfeld zugeordnet sind und für die Einheitliche Prüfungsanforderungen vorliegen.

 

Eine „Besondere Lernleistung“ (vgl. dazu das Merkblatt zur Besonderen Lernleistung) wird einem der oben genannten Aufgabenfelder zugeordnet und kann eines der schriftlichen Abiturfächer auf grundlegendem Anforderungsniveau (P 3, P 4) ersetzen. Es ist nicht erforderlich, dass die „Besondere Lernleistung“ dem Aufgabenfeld des zu ersetzenden Faches entspricht, die Prüfungsfächer einschließlich der „Besonderen Lernleistung“ müssen aber die oben genannten Aufgabenfelder abdecken.

 

Mit dem folgenden Programm könnt Ihr Eure Prüfungsfachwahl prüfen:

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Pruefungsfachwahl.zip
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